Im Beihilferecht gibt es einen Begriff, der über Förderanträge entscheiden kann und den kaum ein Unternehmer kennt, bevor er ihm im Formular begegnet: das Unternehmen in Schwierigkeiten, kurz UiS. Die Sorge dahinter ist verständlich, denn viele Betriebe hatten in den letzten Jahren schwache Bilanzen. Die gute Nachricht vorweg: Für die JTF-Förderung im De-minimis-Weg ist die Prüfung deutlich entspannter, als der Begriff vermuten lässt.
Was der Begriff bedeutet
Die EU will mit Beihilfen keine Unternehmen künstlich am Leben halten, die aus eigener Kraft nicht überlebensfähig wären. Deshalb definiert das Beihilferecht Kriterien, ab wann ein Betrieb als Unternehmen in Schwierigkeiten gilt. Vereinfacht gehören dazu: Bei Kapitalgesellschaften ist mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals durch aufgelaufene Verluste aufgezehrt, es läuft ein Insolvenzverfahren oder die Voraussetzungen dafür liegen vor, oder das Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe erhalten und noch nicht zurückgezahlt. Bei größeren Unternehmen kommen Kennzahlen zu Verschuldungsgrad und Zinsdeckung dazu.
Wichtig: Ein schwaches Jahr, ein Verlust oder ein angespannter Kontokorrent machen einen Betrieb noch nicht zum UiS. Die Kriterien setzen deutlich tiefer an, als viele befürchten.
Warum die Prüfung beim JTF-Zuschuss milder ausfällt
Förderprogramme laufen über verschiedene beihilferechtliche Wege. Bei Beihilfen nach der sogenannten Gruppenfreistellung ist der UiS-Ausschluss zwingend: Wer die Kriterien erfüllt, bekommt nichts. Die JTF-Unternehmensförderung für produktive Investitionen von KMU läuft dagegen über die De-minimis-Regel, und dort verzichtet das EU-Recht auf die UiS-Prüfung. Im Antragsformular ist der entsprechende Abschnitt in diesem Fall ausdrücklich als nicht relevant markiert.
Das heißt konkret: Auch ein Betrieb mit schwachen Zahlen kann den JTF-Zuschuss im De-minimis-Weg grundsätzlich beantragen. Eine Grenze bleibt allerdings bestehen, und die ist hart.
Die harte Grenze: Insolvenz
Der Antrag verlangt die Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wurde. Wer diese Erklärung nicht abgeben kann, ist raus. Darüber hinaus prüft die Bewilligungsstelle die Tragfähigkeit: Die Finanzierung des Eigenanteils muss gesichert sein, und ein Vorhaben, dessen Träger es absehbar nicht durch die Laufzeit schafft, wird kritisch gesehen. Der Zuschuss fließt schließlich über Jahre, mit Pflichten bis zum Verwendungsnachweis.
Was das praktisch bedeutet
- Schwache Bilanz, solides Geschäft: Kein Grund, auf den Antrag zu verzichten. Die De-minimis-Konstruktion des Programms ist hier ausdrücklich milder als andere Förderwege.
- Eigenanteil klären: Bei 70 % Zuschuss bleiben 30 % plus Vorfinanzierung. Ein Gespräch mit der Hausbank vor dem Antrag gehört zur Vorbereitung.
- Ehrlichkeit im Antrag: Alle Erklärungen sind bindend. Wer Angaben beschönigt, riskiert die Rückforderung, auch Jahre später.
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