JTF-Richtlinie Lausitz gilt bis 30.06.2027. Anträge brauchen Vorlauf, bestellt werden darf erst nach dem Antrag.
Ratgeber · Grundlagen · 25. August 2026

De-minimis einfach erklärt: die 300.000-€-Regel hinter der Förderung

Die JTF-Unternehmensförderung für produktive Investitionen läuft über die sogenannte De-minimis-Regel. Wer den Antrag stellt, unterschreibt eine Erklärung über alle De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre, und wer hier falsche Angaben macht, riskiert die Rückforderung des gesamten Zuschusses. Grund genug, die Regel einmal in normalem Deutsch zu erklären.

Was De-minimis bedeutet

Staatliche Zuschüsse an Unternehmen sind in der EU grundsätzlich genehmigungspflichtig, weil sie den Wettbewerb verzerren können. Für kleine Beträge macht die EU eine Ausnahme: Beihilfen bis zu einer Obergrenze gelten als zu geringfügig, um den Wettbewerb zu stören, lateinisch de minimis. Diese Beihilfen dürfen ohne Einzelgenehmigung fließen. Die Obergrenze liegt seit 2024 bei 300.000 € innerhalb von drei Jahren, über alle De-minimis-Beihilfen hinweg.

Für Ihre JTF-Förderung heißt das: Der Zuschuss kann bis zu 70 % der Investition betragen, aber nie mehr, als in Ihrem De-minimis-Rahmen noch frei ist. Wer den vollen Rahmen zur Verfügung hat, kann die vollen 300.000 € ausschöpfen. Wer in den letzten drei Jahren bereits De-minimis-Beihilfen erhalten hat, hat entsprechend weniger Spielraum.

Der Drei-Jahres-Zeitraum

Gerechnet wird rollierend: Maßgeblich sind die drei Jahre vor der neuen Bewilligung. Eine Beihilfe aus dem Jahr 2023 fällt also irgendwann wieder aus der Rechnung heraus und macht Rahmen frei. Das kann für die Planung entscheidend sein: Manchmal lohnt es sich, mit einem Antrag einige Monate zu warten, bis eine alte Beihilfe aus dem Fenster fällt.

Welche Beihilfen mitzählen

Mit De-minimis-Beihilfen sind nicht alle Förderungen gemeint, sondern die, die ausdrücklich als De-minimis gewährt wurden. Sie erkennen das an der De-minimis-Bescheinigung, die jeder solchen Bewilligung beiliegt. Typische Kandidaten aus den letzten Jahren: Digitalprämien, Beratungsförderungen, kommunale Wirtschaftsförderprogramme, einzelne Corona-Hilfen und zinsverbilligte Darlehen, bei denen der Zinsvorteil als De-minimis ausgewiesen wurde. Nicht dazu zählen zum Beispiel die steuerliche Forschungszulage oder Beihilfen, die über andere EU-Regelungen freigestellt sind.

Wenn Sie unsicher sind, hilft ein Blick in Ihre Bescheide: Die Formulierung De-minimis taucht dort ausdrücklich auf. Heben Sie diese Bescheinigungen auf, sie werden bei jedem neuen Antrag wieder gebraucht.

Die Stolperfalle: das einzige Unternehmen

Die 300.000 € gelten nicht pro Firma, sondern pro einzigem Unternehmen. Das ist ein Begriff aus dem EU-Recht und meint: Verbundene Unternehmen teilen sich einen gemeinsamen Rahmen. Wer mehrere GmbHs kontrolliert, etwa eine Betriebs- und eine Besitzgesellschaft oder mehrere Standorte in getrennten Gesellschaften, rechnet deren De-minimis-Beihilfen zusammen. Genau hier passieren die meisten Fehler, weil die Erklärung im Antrag nach dem Verbund fragt und nicht nur nach der antragstellenden Firma.

Was das für Ihre Planung bedeutet

  • Bei etwa 430.000 € Investitionssumme ist der Deckel erreicht: 70 % davon sind 300.000 €. Größere Vorhaben bekommen nicht mehr Zuschuss, hier lohnt sich ein kluger Zuschnitt.
  • Alte Beihilfen zuerst klären: Vor dem Antrag gehört der freie Rahmen sauber ermittelt, über alle verbundenen Firmen hinweg.
  • Zukunft mitdenken: Wer den Rahmen jetzt voll ausschöpft, hat drei Jahre lang keinen Spielraum für weitere De-minimis-Förderungen. Das ist meist trotzdem richtig, sollte aber eine bewusste Entscheidung sein.

In unserer Ersteinschätzung gehört die De-minimis-Rechnung zum Standard: Wir ermitteln mit Ihnen den freien Rahmen, prüfen die Verbundfrage und rechnen durch, wie viel Zuschuss für Ihr Vorhaben tatsächlich drin ist. Das kostet nichts und erspart böse Überraschungen im Verfahren.

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