JTF-Richtlinie Lausitz gilt bis 30.06.2027. Anträge brauchen Vorlauf, bestellt werden darf erst nach dem Antrag.
JTF-Förderung · Bau · Lausitz & Uckermark

JTF-Förderung für Bauunternehmen

Volle Auftragsbücher und zu wenig Leute: Wer im Bau wachsen will, braucht Maschinen, die mehr schaffen. Radlader, Minibagger und Arbeitsbühnen gehören zu den am häufigsten geförderten Investitionen im Programm. Bis zu 70 % Zuschuss sind möglich.

Typische Vorhaben

Was gefördert werden kann.

Grundsätzlich prüfbar sind neue Wirtschaftsgüter, mit denen Ihr Betrieb seine Kapazitäten erweitert oder moderner arbeitet. In der Praxis sind das vor allem diese Vorhaben.

Radlader, Bagger, Erdbaumaschinen

Neue Maschinen, die Ihre Kapazität erweitern, vom Minibagger bis zum Radlader. Solche Anschaffungen wurden im Programm bereits vielfach bewilligt.

Arbeitsbühnen und Hebetechnik

Eigene Arbeitsbühnen statt Miete: mehr Flexibilität auf der Baustelle und ein klar abgrenzbares Investitionsvorhaben.

Anbaugeräte und Vermessungstechnik

GPS-Maschinensteuerung, moderne Anbaugeräte, digitale Vermessung: Technik, die Ihre Kolonnen schneller und präziser macht.

Werkstatt und Betriebshof

Ausstattung für Werkstatt und Lager am Betriebshof, wenn sie Teil eines Erweiterungsvorhabens ist.

Beispielrechnung

Was dabei herauskommen kann.

Gerechnet mit 70 % Förderquote, gedeckelt bei 300.000 € im De-minimis-Rahmen. Beispielwerte, die tatsächliche Höhe hängt von Ihrem Vorhaben ab.

Radlader
Investition140.000 €
Möglicher Zuschuss98.000 €
Ihr Eigenanteil42.000 €
Arbeitsbühne und Anbaugeräte
Investition90.000 €
Möglicher Zuschuss63.000 €
Ihr Eigenanteil27.000 €

Ihr Vorhaben sieht anders aus? Wir rechnen es mit Ihren Zahlen durch, kostenfrei und unverbindlich.

Mit meinen Zahlen rechnen
Reine Ersatzbeschaffung ist kritisch: Die alte Maschine eins zu eins zu ersetzen reicht nicht. Sobald die neue Maschine mehr kann oder Ihre Kapazität erweitert, sieht es anders aus. Genau das arbeiten wir im Antrag sauber heraus.
Aus der Praxis

Wie die Förderung im Betrieb ankommt.

Baumaschinen sind das beste Beispiel dafür, wie das Programm in der Praxis funktioniert. Die ILB nennt in ihrer eigenen Bilanz Arbeitsbühnen, Elektro-Gabelstapler, Radlader und Minibagger als typische bewilligte Vorhaben. Das sind keine exotischen Sonderfälle, sondern genau die Maschinen, die ein wachsender Baubetrieb braucht. Ein Radlader für 140.000 € kann mit bis zu 98.000 € bezuschusst werden, der Eigenanteil liegt dann bei 42.000 €, ungefähr auf dem Niveau eines gut ausgestatteten Transporters.

Der häufigste Fehler im Bau ist der schnelle Kauf. Der Händler hat die Maschine auf dem Hof, der Preis stimmt, und die Zusage fällt schnell. Damit ist die Förderung verloren, denn der Antrag muss vor der Bestellung gestellt sein. Unsere Empfehlung: Holen Sie das Angebot ein, lassen Sie uns parallel prüfen, und bestellen Sie nach der Antragstellung. Das kostet in der Regel zwei Wochen und spart einen sechsstelligen Betrag. Viele Händler kennen das Programm inzwischen und halten Maschinen entsprechend zurück.

Häufige Fragen

Was Betriebe wie Ihrer uns fragen.

Sind gebrauchte Baumaschinen förderfähig?
Nein, gebrauchte Wirtschaftsgüter sind ausgeschlossen. Gefördert werden neue Maschinen. Bei den aktuellen Preisunterschieden zwischen neu und gebraucht dreht der Zuschuss die Rechnung allerdings oft: Eine neue Maschine mit 70 % Förderung kostet Sie weniger als eine drei Jahre alte ohne.
Was ist mit Ersatz für eine kaputte Maschine?
Reine Ersatzbeschaffung ohne Erweiterung ist kritisch. In der Praxis ist der Ersatz aber selten reiner Ersatz: Die neue Maschine hat mehr Leistung, neue Anbaugeräte, GPS-Steuerung. Ob Ihr Fall als Erweiterung oder Modernisierung trägt, prüfen wir ehrlich, bevor Sie den Antrag stellen.
Mein Händler bietet Finanzierung an. Verträgt sich das mit dem Zuschuss?
Ein Kredit oder eine Händlerfinanzierung für den Eigenanteil ist in Ordnung. Kritisch sind Miete, Mietkauf und Leasing, denn gefördert wird der Kauf. Bevor Sie eine Finanzierungsform unterschreiben, sollten wir kurz telefonieren, damit die Konstruktion zur Förderung passt.
Erst der Antrag, dann die Bestellung. Wer vor der Antragstellung bestellt oder anzahlt, verliert den Förderanspruch. Lassen Sie Ihr Vorhaben prüfen, bevor Sie beim Lieferanten unterschreiben. Die Prüfung ist kostenfrei, unsere Rechnung kommt erst nach der Bewilligung.
Kostenfreie Ersteinschätzung

Schildern Sie Ihr Vorhaben. Wir sagen Ihnen, ob es sich lohnt.

Ein paar Sätze zu Standort, Betrieb und geplanter Investition reichen. Antwort in ein bis zwei Werktagen.

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