JTF-Richtlinie Lausitz gilt bis 30.06.2027. Anträge brauchen Vorlauf, bestellt werden darf erst nach dem Antrag.
Ratgeber · Grundlagen · 25. August 2026

Die KMU-Definition: Wann Ihr Betrieb als klein oder mittel gilt

Die JTF-Unternehmensförderung für produktive Investitionen richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, kurz KMU. Was nach einer einfachen Größenfrage klingt, ist im Antrag ein eigenes Formular mit Beteiligungsorganigramm, und die Einstufung wird geprüft. Wer hier falsch liegt, verliert nicht nur Zeit: Eine unzutreffende KMU-Erklärung kann die Bewilligung kippen. So funktioniert die Definition, und hier liegen die Fallen.

Die Schwellenwerte

Die EU-Definition kennt drei Klassen. Ein Unternehmen ist ein KMU, wenn es weniger als 250 Beschäftigte hat und entweder höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Innerhalb der KMU wird weiter unterschieden: Kleinstunternehmen bleiben unter 10 Beschäftigten und 2 Millionen Euro, kleine Unternehmen unter 50 Beschäftigten und 10 Millionen Euro. Die Beschäftigtenzahl wird in Jahresarbeitseinheiten gerechnet, Teilzeitkräfte zählen anteilig.

Für die meisten Betriebe in der Lausitz und der Uckermark sind diese Schwellen kein Thema. Die eigentliche Frage ist eine andere.

Die eigentliche Frage: Wer zählt mit?

Die EU prüft nicht die einzelne Firma, sondern die wirtschaftliche Einheit dahinter. Deshalb unterscheidet die Definition drei Beziehungstypen:

  • Eigenständige Unternehmen halten weniger als 25 % an anderen Firmen und werden zu weniger als 25 % gehalten. Sie rechnen nur ihre eigenen Zahlen.
  • Partnerunternehmen liegen bei Beteiligungen zwischen 25 % und 50 %. Ihre Beschäftigten und Umsätze werden anteilig hinzugerechnet.
  • Verbundene Unternehmen liegen über 50 % oder werden anders kontrolliert. Ihre Zahlen werden vollständig addiert.

Praktisch heißt das: Wer mehrere Gesellschaften kontrolliert, etwa eine Betriebs- und eine Besitzgesellschaft oder Standorte in getrennten GmbHs, rechnet alles zusammen. Auch Beteiligungen über Familienmitglieder können zusammengerechnet werden, wenn die Unternehmen auf demselben Markt oder benachbarten Märkten tätig sind. Ein Betrieb mit 80 Beschäftigten kann so plötzlich Teil einer Einheit mit 300 sein und fällt aus der KMU-Definition.

Warum das doppelt wichtig ist

Die Verbundfrage entscheidet an zwei Stellen über Ihren Antrag. Erstens bei der KMU-Eigenschaft selbst, denn nur KMU sind in diesem Programmteil antragsberechtigt. Zweitens beim De-minimis-Rahmen: Die 300.000 € Obergrenze gilt für das einzige Unternehmen, also für den gesamten Verbund. Beide Prüfungen greifen auf dasselbe Beteiligungsorganigramm zu, das dem Antrag beiliegt. Es lohnt sich, dieses Organigramm einmal sauber zu erstellen, es wird bei jedem Förderantrag wieder gebraucht.

Typische Fehler

  • Die Holding vergessen: Eine vermögensverwaltende Holding über der Betriebs-GmbH macht aus zwei Firmen einen Verbund.
  • Nur die GmbH betrachtet: Auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften desselben Inhabers zählen zur Einheit.
  • Stichtag verwechselt: Maßgeblich sind die Zahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres, bei Schwellenwert-Wechseln gilt eine Zwei-Jahres-Betrachtung.
  • Anteile knapp über 25 % ignoriert: Ab 25 % beginnt die anteilige Zurechnung, nicht erst bei Mehrheit.

Was Sie mitbringen sollten

Für die Ersteinschätzung reicht uns ein ehrliches Bild Ihrer Struktur: Welche Firmen gibt es, wer hält welche Anteile, wie viele Beschäftigte und welcher Umsatz stecken in jeder. Daraus bauen wir die KMU-Bewertung und das Organigramm für den Antrag. Wenn die Struktur eng an einer Schwelle liegt, sagen wir Ihnen das offen, bevor Aufwand entsteht.

Kurz prüfen lassen statt lange rätseln.
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