JTF-Förderung für Bäckereien und Fleischereien
Das Lebensmittelhandwerk kämpft mit Energiekosten, Personalmangel und Filialdruck. Neue Öfen, effiziente Kälte und moderne Ladeneinrichtung sind die Antworten darauf, und genau solche Investitionen sind im Programm grundsätzlich prüfbar. Bis zu 70 % Zuschuss sind möglich.
Was gefördert werden kann.
Grundsätzlich prüfbar sind neue Wirtschaftsgüter, mit denen Ihr Betrieb seine Kapazitäten erweitert oder moderner arbeitet. In der Praxis sind das vor allem diese Vorhaben.
Backöfen und Backstraßen
Vom Etagenofen bis zur Backstraße: Öfen sind die größte Einzelinvestition der Backstube, und moderne Anlagen sparen erheblich Energie.
Kühl- und Kältetechnik
Gärunterbrecher, Kühlzellen, Schockfroster: Kältetechnik, die Produktion und Haltbarkeit verbessert und den Nachtbetrieb entzerrt.
Verkaufs- und Ladenbau
Neue Theken, Ladeneinrichtung und Kassensysteme für Stammhaus oder Filiale, als Teil eines Modernisierungsvorhabens.
Verpackungs- und Etikettiertechnik
Technik für SB-Bereiche, Verpackung und Kennzeichnung, die neue Vertriebswege öffnet.
Was dabei herauskommen kann.
Gerechnet mit 70 % Förderquote, gedeckelt bei 300.000 € im De-minimis-Rahmen. Beispielwerte, die tatsächliche Höhe hängt von Ihrem Vorhaben ab.
Ihr Vorhaben sieht anders aus? Wir rechnen es mit Ihren Zahlen durch, kostenfrei und unverbindlich.
Mit meinen Zahlen rechnenWie die Förderung im Betrieb ankommt.
Bäckereien gehören zu den energieintensivsten Handwerksbetrieben überhaupt, und die alten Öfen sind oft der größte Kostentreiber. Eine neue Ofenanlage spart nicht nur Energie, sie backt gleichmäßiger und flexibler. Zusammen mit Gärunterbrechern und moderner Kälte lässt sich sogar die Nachtarbeit reduzieren, ein Argument, das bei der Personalsuche bares Geld wert ist. Eine Anlage für 150.000 € kann mit bis zu 105.000 € bezuschusst werden.
Auch der Verkauf zählt: Wer eine Filiale modernisiert oder einen SB-Bereich mit Verpackungs- und Kassentechnik aufbaut, erweitert seinen Betrieb im Sinne des Programms. Wichtig für das Lebensmittelhandwerk ist eine saubere beihilferechtliche Prüfung, weil für die Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Sonderregeln gelten. Das klingt nach Bürokratie, ist für die typische Bäckerei oder Fleischerei aber lösbar. Wir prüfen das, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.
Was Betriebe wie Ihrer uns fragen.
Gilt der Landwirtschafts-Ausschluss auch für uns?
Unser Ofen ist am Ende. Ist der Austausch förderfähig?
Können wir Backstube und Ladenumbau zusammen beantragen?
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