JTF-Richtlinie Lausitz gilt bis 30.06.2027. Anträge brauchen Vorlauf, bestellt werden darf erst nach dem Antrag.
JTF-Förderung · Kfz-Werkstatt & Autohaus · Lausitz & Uckermark

JTF-Förderung für Kfz-Werkstätten und Autohäuser

Elektroautos, neue Diagnosetechnik, Kalibrierung von Assistenzsystemen: Auf Werkstätten rollt gerade ein Technologiewechsel zu, der Investitionen verlangt. Das Programm fördert genau solche Modernisierungen mit bis zu 70 % Zuschuss.

Typische Vorhaben

Was gefördert werden kann.

Grundsätzlich prüfbar sind neue Wirtschaftsgüter, mit denen Ihr Betrieb seine Kapazitäten erweitert oder moderner arbeitet. In der Praxis sind das vor allem diese Vorhaben.

Hebebühnen und Werkstattausrüstung

Neue Bühnen, Reifenservice-Technik, Werkstattkräne: die Grundausstattung, die Kapazität schafft, wenn ein weiterer Arbeitsplatz entsteht.

Diagnose- und Prüftechnik

Moderne Diagnosesysteme, Achsvermessung, Kalibriertechnik für Fahrerassistenzsysteme: ohne sie bleiben neuere Fahrzeuge draußen.

Lackier- und Karosserietechnik

Lackierkabinen und Karosserie-Arbeitsplätze, häufig die größte Einzelinvestition im Betrieb.

Umbau für E-Mobilität

Hochvolt-Arbeitsplätze und die zugehörige Ausstattung, mit denen die Werkstatt Elektrofahrzeuge sicher bedienen kann.

Beispielrechnung

Was dabei herauskommen kann.

Gerechnet mit 70 % Förderquote, gedeckelt bei 300.000 € im De-minimis-Rahmen. Beispielwerte, die tatsächliche Höhe hängt von Ihrem Vorhaben ab.

Werkstatterweiterung mit Hebebühnen
Investition90.000 €
Möglicher Zuschuss63.000 €
Ihr Eigenanteil27.000 €
Lackierkabine
Investition160.000 €
Möglicher Zuschuss112.000 €
Ihr Eigenanteil48.000 €

Ihr Vorhaben sieht anders aus? Wir rechnen es mit Ihren Zahlen durch, kostenfrei und unverbindlich.

Mit meinen Zahlen rechnen
Der Wandel zur E-Mobilität ist das stärkste Argument im Antrag: Wer Hochvolt-Arbeitsplätze und neue Diagnosetechnik aufbaut, modernisiert seinen Betrieb genau im Sinne des Programms. Fahrzeuge selbst sind dagegen kein Förderobjekt.
Aus der Praxis

Wie die Förderung im Betrieb ankommt.

Werkstätten stehen vor einer teuren Entwicklung: Wer Elektro- und Hybridfahrzeuge nicht bedienen kann, verliert in den nächsten Jahren einen wachsenden Teil der Kundschaft. Hochvolt-Arbeitsplätze, neue Diagnosetechnik und Kalibrierstände für Assistenzsysteme kosten zusammen schnell einen mittleren fünfstelligen bis sechsstelligen Betrag. Mit bis zu 70 % Zuschuss wird aus dieser Pflichtinvestition eine machbare, und der Betrieb ist für die nächsten fünfzehn Jahre aufgestellt.

Auch klassische Erweiterungen tragen: Ein zusätzlicher Arbeitsplatz mit Bühne und Ausrüstung erhöht die Kapazität, eine eigene Lackierkabine holt Arbeiten ins Haus, die bisher fremdvergeben wurden. Nicht förderfähig sind dagegen die Fahrzeuge selbst, also weder Vorführwagen noch Ersatzwagen. Die Grenze zwischen förderfähiger Werkstatttechnik und nicht förderfähigem Fuhrpark ziehen wir im Fördercheck, bevor Sie planen.

Häufige Fragen

Was Betriebe wie Ihrer uns fragen.

Sind Firmenwagen oder Ersatzfahrzeuge förderfähig?
Nein, Fahrzeuge sind kein Förderobjekt in diesem Programm. Gefördert wird die Technik im Betrieb: Bühnen, Diagnose, Lackiertechnik, Umbau. Das ist bei der Planung wichtig, damit das Vorhaben von Anfang an richtig zugeschnitten ist.
Wir wollen einen Hochvolt-Arbeitsplatz einrichten. Was gehört dazu?
Typischerweise die abgesicherte Arbeitsfläche, Hebetechnik, Messtechnik und Spezialwerkzeug, dazu gegebenenfalls bauliche Anpassungen. Zusammen ergibt das ein gut begründbares Modernisierungsvorhaben. Die Schulungskosten Ihres Personals sind dagegen kein Investitionsgut.
Gilt das auch für ein Autohaus mit Werkstatt?
Ja, entscheidend ist die Investition in den Werkstattbetrieb. Auch ein Autohaus kann für seine Servicewerkstatt Bühnen, Diagnose- und Lackiertechnik fördern lassen, wenn die übrigen Voraussetzungen passen.
Erst der Antrag, dann die Bestellung. Wer vor der Antragstellung bestellt oder anzahlt, verliert den Förderanspruch. Lassen Sie Ihr Vorhaben prüfen, bevor Sie beim Lieferanten unterschreiben. Die Prüfung ist kostenfrei, unsere Rechnung kommt erst nach der Bewilligung.
Kostenfreie Ersteinschätzung

Schildern Sie Ihr Vorhaben. Wir sagen Ihnen, ob es sich lohnt.

Ein paar Sätze zu Standort, Betrieb und geplanter Investition reichen. Antwort in ein bis zwei Werktagen.

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