JTF-Richtlinie Lausitz gilt bis 30.06.2027. Anträge brauchen Vorlauf, bestellt werden darf erst nach dem Antrag.
Ratgeber · Antrag · 25. August 2026

Kauf bei der eigenen Firma? Verflechtungen im Förderantrag

Im JTF-Antrag steht eine Frage, die harmlos aussieht und regelmäßig unterschätzt wird: Ist die Vergabe von Aufträgen an verflochtene Dritte geplant? Gemeint ist der Fall, dass Sie die geförderte Maschine, den Umbau oder die Software nicht bei einem fremden Anbieter kaufen, sondern bei einer Firma, mit der Sie verbunden sind. Wer hier vorschnell Nein ankreuzt, obwohl der Schwager den Umbau macht, gefährdet die gesamte Förderung.

Was als Verflechtung gilt

Das Förderrecht kennt vier Arten von Verflechtungen, und alle vier sind weiter gefasst, als man denkt:

  • Rechtlich und wirtschaftlich: Beteiligungen und Kontrollverhältnisse zwischen den Firmen, gemessen an der KMU-Definition der EU. Die eigene zweite GmbH ist der klarste Fall.
  • Personell: Angehörige im Sinne der Abgabenordnung, also Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister und weitere Verwandte. Der Kauf bei der GmbH des Bruders ist eine personelle Verflechtung, auch ohne jede Beteiligung.
  • Organisatorisch: Eine Person oder Gruppe, die auf beiden Seiten Einfluss auf die Auftragsvergabe nehmen kann, etwa über Doppelfunktionen als Geschäftsführer.

Warum das Förderrecht hier genau hinschaut

Der Grund ist einfach: Bei Geschäften unter Verbundenen fehlt der Marktpreis-Beweis. Wenn die Betriebs-GmbH bei der eigenen Handels-GmbH kauft, könnte der Preis beliebig gestaltet sein, und mit ihm die Höhe des Zuschusses. Deshalb verlangt das Verfahren Transparenz: Verflechtungen müssen angegeben werden, und für solche Aufträge gelten besondere Regeln, die sicherstellen, dass nur marktübliche Kosten gefördert werden.

Verflechtung heißt nicht Ausschluss

Die wichtigste Botschaft: Eine Verflechtung ist kein Förderhindernis, sondern eine Angabepflicht. Vorhaben mit verflochtenen Auftragnehmern werden regelmäßig bewilligt, wenn die Verflechtung offengelegt ist und die Konditionen einem Fremdvergleich standhalten. Problematisch wird es in zwei Fällen: wenn die Verflechtung verschwiegen wird und später auffällt, was bis zur vollständigen Rückforderung führen kann, oder wenn die Preisgestaltung einem Vergleich mit fremden Anbietern nicht standhält.

Typische Konstellationen aus der Praxis

  • Die Besitzgesellschaft baut die Halle, die Betriebsgesellschaft beantragt die Förderung.
  • Der Elektromeister-Betrieb des Sohnes übernimmt die Installation der geförderten Anlage.
  • Der Geschäftsführer ist zugleich Gesellschafter des Maschinenhändlers, bei dem gekauft werden soll.
  • Zwei Firmen desselben Inhabers handeln untereinander mit Material für das Vorhaben.

Keine dieser Konstellationen ist verboten. Jede gehört aber vor der Antragstellung auf den Tisch, damit das Vorhaben richtig strukturiert wird: Manchmal ist es klüger, den verflochtenen Auftrag anders zu vergeben, manchmal reicht die saubere Dokumentation mit Vergleichsangeboten.

Unser Rat

Gehen Sie die geplanten Lieferanten Ihres Vorhabens einmal durch und fragen Sie bei jedem: Gibt es eine Verbindung über Beteiligungen, Familie oder gemeinsame Personen? Wenn ja, sagen Sie es uns im Fördercheck gleich mit. Wir strukturieren das Vorhaben dann so, dass die Verflechtung kein Problem wird. Das ist deutlich einfacher, als sie später erklären zu müssen.

Kurz prüfen lassen statt lange rätseln.
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben, Sie bekommen in ein bis zwei Werktagen eine ehrliche Ersteinschätzung. Kostenfrei, und mit Rechnung erst, wenn Ihre Förderung bewilligt ist.
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